„Bauleitplanung“ ist ein Rechtsinstrument des Baugesetzbuches zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Vorbereitende Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, verbindliche Bauleitpläne der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan.
Hier wird die Schnittstelle zur Landschaftsplanung sichtbar.
BauleitplanungAdminWpKsla2022-08-12T15:04:02+02:00