„Bauleitplanung“ ist ein Rechtsinstrument des Baugesetzbuches zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Vorbereitende Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, verbindliche Bauleitpläne der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan.
Hier wird die Schnittstelle zur Landschaftsplanung sichtbar.